Rechtslexikon – A
Abmahnung im Arbeitsrecht
Mittwoch, April 28, 2010Begriff: Abmahnung
Als arbeitsrechtliche Abmahnung ist ein schriftlich oder mündlich niedergelegter Hinweis auf eine Verfehlung eines Arbeitnehmers gemeint.
Einfach ausgedrückt: Der Chef gibt einem ein Dokument oder mündlichen Hinweis, welches einen Verstoß des Arbeitnehmers erklärt und droht diesem mit weiteren Konsequenzen, zum Beispiel Kündigung, wenn er dieses Fehlverhalten nicht beendet/wiederholt.